"Von der Leyen betonte, dass den EU-Verträgen zufolge alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bindend seien. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen." Dazu hätten sich alle EU-Staaten als Mitglied der EU verpflichtet."Schnabelrock hat geschrieben: ↑08.10.2021 13:46Das tut das Bundesverfassungsgericht auch. Es sieht aber keinen Anlass, daraus einen Konflikt zu machen, solange GG und EUV nicht kollidieren. Es sieht dann (= solange) unsere Verfassung auf dem Umweg über EU-Recht gewahrt ("Solange-Rechtsprechung" des BVerfG). Aber betont auch, dass die Grundrechte nicht abgeschafft sind zu Gunsten von EU-Recht, sondern im Kollisionsfall die für uns ausschlaggebenden Normen geben.Perry Rhodan hat geschrieben: ↑08.10.2021 13:13 Das polnische Verfassungsgericht stellt nationales Recht über EU-Regeln.
Spannend wird das, wenn wir so eine Situation mal haben, was vor allem im Haushaltsrecht, Finanz-/Währungspolitik durchaus vorstellbar ist.
Solche immherin diskutablen Punkte waren mal der Gründungsanstoß der AfD als Partei eigenbrötlerischer Volkswirtschaftsprofessoren und Staatsrechtler, bevor das Ding dann vollends feindlich übernommen und immer noch tiefer asozial wurde.
Jetzt bin ich verwirrt.