The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

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NegatroN
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von NegatroN »

guitar-fiend hat geschrieben: 21.01.2021 11:00
NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 09:40
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 09:20Eine solidarische Gesellschaft, in der niemand zurück gelassen wird, ist reine Utopie.
Das ist aber kein Argument gegen den Versuch, das als Ziel anzustreben. Selbst wenn du es niemals erreichen solltest, macht jeder Schritt in diese Richtung die Welt besser. Oder weniger schlecht, wenn dir das lieber ist. *g*
Das stimmt, wenn ich das aber mal auf meine Erfahrungen aus der Arbeitswelt übertragen darf, erhalten gestaffelte, an die Realität angelehnte Zwischenziele eher die Motivation. Ansonsten macht sich oft das Gefühl einer unerreichbaren Mammutaufgabe breit.
Absolut. Das sind zwei Ebenen, die du beide brauchst. Das eine ist der "Nordstern", der dir immer die grobe Orientierung gibt, in welche Richtung du dich bewegen musst. Die andere sind die konkreten Wegmarken da hin, die dir sagen, welche Abschnitte du wie genau zurücklegen musst.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von M.o.D. »

NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 09:40
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 09:20Eine solidarische Gesellschaft, in der niemand zurück gelassen wird, ist reine Utopie.
Das ist aber kein Argument gegen den Versuch, das als Ziel anzustreben. Selbst wenn du es niemals erreichen solltest, macht jeder Schritt in diese Richtung die Welt besser. Oder weniger schlecht, wenn dir das lieber ist. *g*
Da gehen unsere Philosophien auseinander.
Ich stimme Dir zu, das jeder Schritt die Welt besser machen könnte. Und vielleicht schafft es die Menschheit - sollte sie sich nicht vorher selbst erledigt haben - in ferner Zukunft den entscheidenden Schritt. Aber dazu müsste sie sich erst einmal auf den Weg machen.

Ich denke da aber eher in Wahrscheinlichkeiten (und ja, auch in Zwischenzielen, wie heißt es so schön, "Milestones").
Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine solidarische Gesellschaft Realität wird, ist imo so gering, dass es müßig ist, darüber nachzudenken, also für mich.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von NegatroN »

M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 12:09
NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 09:40
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 09:20Eine solidarische Gesellschaft, in der niemand zurück gelassen wird, ist reine Utopie.
Das ist aber kein Argument gegen den Versuch, das als Ziel anzustreben. Selbst wenn du es niemals erreichen solltest, macht jeder Schritt in diese Richtung die Welt besser. Oder weniger schlecht, wenn dir das lieber ist. *g*
Da gehen unsere Philosophien auseinander.
Ich stimme Dir zu, das jeder Schritt die Welt besser machen könnte. Und vielleicht schafft es die Menschheit - sollte sie sich nicht vorher selbst erledigt haben - in ferner Zukunft den entscheidenden Schritt. Aber dazu müsste sie sich erst einmal auf den Weg machen.

Ich denke da aber eher in Wahrscheinlichkeiten (und ja, auch in Zwischenzielen, wie heißt es so schön, "Milestones").
Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine solidarische Gesellschaft Realität wird, ist imo so gering, dass es müßig ist, darüber nachzudenken, also für mich.
Wo ist der Unterschied zu allen anderen Themen? z.B. für dich persönlich Gesundheit oder Fitness? Beides ist ultimativ nicht erreichbar. Aber das als Ziel anzusteuern, morgen besser zu sein als heute und insgesamt möglichst weit zu kommen, ist absolut sinnvoll.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von M.o.D. »

NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 12:28
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 12:09
NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 09:40
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 09:20Eine solidarische Gesellschaft, in der niemand zurück gelassen wird, ist reine Utopie.
Das ist aber kein Argument gegen den Versuch, das als Ziel anzustreben. Selbst wenn du es niemals erreichen solltest, macht jeder Schritt in diese Richtung die Welt besser. Oder weniger schlecht, wenn dir das lieber ist. *g*
Da gehen unsere Philosophien auseinander.
Ich stimme Dir zu, das jeder Schritt die Welt besser machen könnte. Und vielleicht schafft es die Menschheit - sollte sie sich nicht vorher selbst erledigt haben - in ferner Zukunft den entscheidenden Schritt. Aber dazu müsste sie sich erst einmal auf den Weg machen.

Ich denke da aber eher in Wahrscheinlichkeiten (und ja, auch in Zwischenzielen, wie heißt es so schön, "Milestones").
Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine solidarische Gesellschaft Realität wird, ist imo so gering, dass es müßig ist, darüber nachzudenken, also für mich.
Wo ist der Unterschied zu allen anderen Themen? z.B. für dich persönlich Gesundheit oder Fitness? Beides ist ultimativ nicht erreichbar. Aber das als Ziel anzusteuern, morgen besser zu sein als heute und insgesamt möglichst weit zu kommen, ist absolut sinnvoll.
Der Unterschied:
Eins ist individuell meine Sache. Auch wenn meine persönliche Gesundheit oder Fitness ultimativ nicht erreichbar sein wird, bin ICH es, der sie beeinflussen kann. Daher ist für mich die Wahrscheinlichkeit höher.
Das andere ist eine Gemeinschaftsaufgabe einer gemeinschaft, die aus 7.9 Mrd Individuen besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass, sagen wir mal 50%, zumindest halbwegs in die gleich Richtung will (kann?) ist aus meiner Sicht eher gen 0 tendierend.
Ich erinnere da mal an solch tolle Dinge wie Klimaabkommen, zb. Oder die Abrüstung.
Schritte auf dem richtigen Weg, zweifelsohne. Aber es gibt genug, die den Weg nicht gehen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Welt, in der es keinen Krieg mehr gibt, sehe ich nicht, vielleicht habe ich nicht genug Phantasie.
Eher fahren wir alle mit Wasserstoffautos oder beamen uns durch den Raum.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von NegatroN »

M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 14:23Der Unterschied:
Eins ist individuell meine Sache. Auch wenn meine persönliche Gesundheit oder Fitness ultimativ nicht erreichbar sein wird, bin ICH es, der sie beeinflussen kann. Daher ist für mich die Wahrscheinlichkeit höher.
Das andere ist eine Gemeinschaftsaufgabe einer gemeinschaft, die aus 7.9 Mrd Individuen besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass, sagen wir mal 50%, zumindest halbwegs in die gleich Richtung will (kann?) ist aus meiner Sicht eher gen 0 tendierend.
Ich erinnere da mal an solch tolle Dinge wie Klimaabkommen, zb. Oder die Abrüstung.
Schritte auf dem richtigen Weg, zweifelsohne. Aber es gibt genug, die den Weg nicht gehen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Welt, in der es keinen Krieg mehr gibt, sehe ich nicht, vielleicht habe ich nicht genug Phantasie.
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Aber so funktioniert eben nunmal Demokratie. Wenn deine Sicht stimmen würde, hätten wir seit Bestehen der BRD bei keinem Thema Fortschritte gemacht. Aber das ist halt ganz und gar nicht so. Weder in Deutschland, noch global. Wenn du da auf das Thema Klimaabkommen verweist, widersprichst du dir ja selber. Natürlich haben wir (noch) nicht genug erreicht. Aber es stimmt ja auch nicht, dass sich da nichts bewegt hätte. Wo immer sich eine Gruppe demokratisch auf etwas einigen muss und nicht einfach einer bestimmt, ist das eben ein anstrengender Prozess, der Zeit braucht. Aber das bedeutet ja nicht, dass da nie was bei rauskommt.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von Wishmonster »

Im November/Dezember hat Kretschmann noch an die Bürger appelliert nicht jedes Schlupfloch der Corona Maßnahmen zu nutzen, jetzt macht er es bei den Schul- und Kita-Öffnungen selbst. :klatsch:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 3f9b5.html
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von M.o.D. »

NegatroN hat geschrieben: 21.01.2021 14:27
M.o.D. hat geschrieben: 21.01.2021 14:23Der Unterschied:
Eins ist individuell meine Sache. Auch wenn meine persönliche Gesundheit oder Fitness ultimativ nicht erreichbar sein wird, bin ICH es, der sie beeinflussen kann. Daher ist für mich die Wahrscheinlichkeit höher.
Das andere ist eine Gemeinschaftsaufgabe einer gemeinschaft, die aus 7.9 Mrd Individuen besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass, sagen wir mal 50%, zumindest halbwegs in die gleich Richtung will (kann?) ist aus meiner Sicht eher gen 0 tendierend.
Ich erinnere da mal an solch tolle Dinge wie Klimaabkommen, zb. Oder die Abrüstung.
Schritte auf dem richtigen Weg, zweifelsohne. Aber es gibt genug, die den Weg nicht gehen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Welt, in der es keinen Krieg mehr gibt, sehe ich nicht, vielleicht habe ich nicht genug Phantasie.
Eher fahren wir alle mit Wasserstoffautos oder beamen uns durch den Raum.
Aber so funktioniert eben nunmal Demokratie. Wenn deine Sicht stimmen würde, hätten wir seit Bestehen der BRD bei keinem Thema Fortschritte gemacht. Aber das ist halt ganz und gar nicht so. Weder in Deutschland, noch global. Wenn du da auf das Thema Klimaabkommen verweist, widersprichst du dir ja selber. Natürlich haben wir (noch) nicht genug erreicht. Aber es stimmt ja auch nicht, dass sich da nichts bewegt hätte. Wo immer sich eine Gruppe demokratisch auf etwas einigen muss und nicht einfach einer bestimmt, ist das eben ein anstrengender Prozess, der Zeit braucht. Aber das bedeutet ja nicht, dass da nie was bei rauskommt.
Fortschritte machen wir und haben wir gemacht, auch beim Klimaabkommen, alles richtig.
Zum Thema Umweltschutz verweise ich dann aber mal auf Nationen wie Brasilien (Regenwald?), China, Russland (Kernkraft, Umweltschutz), um mal die Typischen zu nennen.
Es ist doch schön, wenn zB die Luft in Europa deutlich besser würde. Nur in Mexico City hat da keiner was von.

Ich halte es für richtig und wichtig, zb, wenn Deutschland aus der Atomenergie aussteigt. Ein Schritt in die richtige Richtung, der aber zB Belgien, Frankreich recht wenig interessiert.
Das Deutschland diesen kleinen Schritt geht, hervorragend. Und vielleicht schaffen wir es in 20 Jahren, weltweit ohne Atomstrom auszukommen. Ob wir in 20 Jahren ohne Waffen auskommen, wage ich zu bezweifeln.
Vllt. kam es nicht rüber: Nur, weil etwas Unwahrscheinlich ist, muss man nicht aufhören, etwas zu tun. Aber was mir sinnvoll erscheint, muss logischerweise zb Dir nicht sinnvoll erscheinen.
Deswegen kann das jeder für sich entscheiden.

Aber wir kamen von der Solidarität, glaube ich.
Meine Meinung ist, dass der Mensch auf Dauer nicht solidarisch sein kann oder wird. Es sei denn, die Evolution bastelt uns Menschen mal um. Nur das werden weder Du noch ich erleben.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von Schnabelrock »

Ja, die Gastronomie hat es besonders schwer. Und BLICK ist schon auch eine Scheiss-Zeitung.
Trotzdem ... vogelwild gibts auch in der Schweiz.

https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/we ... 06053.html
In dubio contra googlio.
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infected
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von infected »

Was hat es eigentlich mit diesem ominösen Urteil eines Amtsgerichts in Weimar von diesem Jahr auf sich, in dem irgendwelche Bußgeldbescheide für die Teilnehmer an einer Geburtstagsfeier gekippt wurde? Die Schwurblerszene jubelt aktuell, dass die Ermächtigungsgesetze gekippt und nun nachgewiesen wäre das es diese Pandemie nicht gibt, man dieses Urteil sämtlichen Verwaltungen um die Ohren hauen müsse bis auch dort alles aufgehoben wäre.
Ein Beispiel für die Texte, die da gerade zirkulieren, packe ich mal gerade in den Spoiler:
Spoiler:
Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021
Souveränes Urteil !!!

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.

Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung
Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.

Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.

Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde
Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

„Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“

Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.

Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig
Zuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.

In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von Hyronimus »

infected hat geschrieben: 24.01.2021 18:26 Was hat es eigentlich mit diesem ominösen Urteil eines Amtsgerichts in Weimar von diesem Jahr auf sich, in dem irgendwelche Bußgeldbescheide für die Teilnehmer an einer Geburtstagsfeier gekippt wurde? Die Schwurblerszene jubelt aktuell, dass die Ermächtigungsgesetze gekippt und nun nachgewiesen wäre das es diese Pandemie nicht gibt, man dieses Urteil sämtlichen Verwaltungen um die Ohren hauen müsse bis auch dort alles aufgehoben wäre.
Ein Beispiel für die Texte, die da gerade zirkulieren, packe ich mal gerade in den Spoiler:
Spoiler:
Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021
Souveränes Urteil !!!

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.

Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung
Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.

Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.

Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde
Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

„Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“

Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.

Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig
Zuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.

In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Übliches Schwurbler-Legendentum halt. Faktencheck dazu:

https://www.volksverpetzer.de/corona-fa ... t59_7r0-30
"If I can access the Internet, I might find answers." (Dan Brown)
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von infected »

Hyronimus hat geschrieben: 24.01.2021 18:54
infected hat geschrieben: 24.01.2021 18:26 Was hat es eigentlich mit diesem ominösen Urteil eines Amtsgerichts in Weimar von diesem Jahr auf sich, in dem irgendwelche Bußgeldbescheide für die Teilnehmer an einer Geburtstagsfeier gekippt wurde? Die Schwurblerszene jubelt aktuell, dass die Ermächtigungsgesetze gekippt und nun nachgewiesen wäre das es diese Pandemie nicht gibt, man dieses Urteil sämtlichen Verwaltungen um die Ohren hauen müsse bis auch dort alles aufgehoben wäre.
Ein Beispiel für die Texte, die da gerade zirkulieren, packe ich mal gerade in den Spoiler:
Spoiler:
Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021
Souveränes Urteil !!!

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.

Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung
Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.

Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.

Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde
Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

„Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“

Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.

Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig
Zuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.

In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Übliches Schwurbler-Legendentum halt. Faktencheck dazu:

https://www.volksverpetzer.de/corona-fa ... t59_7r0-30
Vielen Dank.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von metalbart »

Wishmonster hat geschrieben: 21.01.2021 14:53 Im November/Dezember hat Kretschmann noch an die Bürger appelliert nicht jedes Schlupfloch der Corona Maßnahmen zu nutzen, jetzt macht er es bei den Schul- und Kita-Öffnungen selbst. :klatsch:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 3f9b5.html
Hallo??? Die Wirtschaft muss laufen!!! Was sind schon 50000 Tote wenn beim Daimler die Bänder drei Wochen still stehen?? :ka: (Bin zu müde, um da agemessener drauf zu reagieren)
Außerdem ist die Notfallbetreung doch vielerorts sowieso bei 50%. Von ner echten Öffnung kann man da nicht mehr sprechen.Das ganze wurde vorher schon verhunzt.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von borsti »

Mittlerweile bin ich der Meinung, dass der einzige Weg, die Pandemie hierzulande vernünftig zu bewältigen, eine massive Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter ist, damit Infektionsketten auch bei hohen Inzidenzen verfolgbar werden. Nach fast vier Monaten, die wir seit Herbst mit der zweiten Welle zubringen, kann man wohl sagen, dass der von der Regierung ausgegebene Inzidenzwert unter 50 nicht erreichbar und das festhalten daran illusorisch ist. In keinem europäischen Land schafft man es seit Monaten, die Infektionen so weit zu drücken, ganz egal, wie hart der Lockdown ist. Strategisch steckt man damit in einer Sackgasse, denn die ganzen Maßnahmen sind gar nicht darauf ausgelegt, so lange aufrecht erhalten zu werden.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von infected »

Das hätten sie dringend machen müssen, stattdessen wurden nur die Tage der Nachverfolgung zusammen gestrichen (mittlerweile werden nur noch die 2 Tage vor dem Testdatum der infizierten Person nachverfolgt).
Die letzte Woche waren wir (wieder einmal) in mehr oder weniger freiwilliger Quarantäne bis wir uns testen lassen konnten nach einem Kontakt. Der gefährlichere Kontakt war bei meiner Tochter Samstags, Sonntags dann nochmal von uns allen an der frischen Luft über einen längeren Zeitraum. Der Test beim Kontakt war erst Dienstags und es werden wohl ab Test nur noch 2 Tage zurückverfolgt (Montag und Dienstag), d.h. es wurden alle Kontakte zur Person als irrelevant verworfen. Im Endeffekt haben wir einen Test nun selbst gezahlt um hier auf Nummer sicher zu gehen.
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Re: The Plague Within - Corona-bezogene Infos und Diskussionen

Beitrag von infected »

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