Das wäre auch kein Ansatz, der sich meiner Meinung nach mit dem Grundgesetz verträgt. Das Einschränken von Freiheiten darf aus guten Gründen nur dann möglich sein, wenn es als Mittel für den jeweiligen Zweck gut begründet ist. Kann man eine Einschränkung nicht sehr gut mit dem zu erwartenden Infektionsschutz begründen, sollte man sie dementsprechend nicht anwenden.NegatroN hat geschrieben: ↑20.10.2020 12:14Wenn man es unter dem Aspekt sieht, alles zu verhindern, was nicht absolut nötig ist, dann kann man das so sehen. Ich halte den Ansatz aber weder für sinnvoll noch für realistisch.OriginOfStorms hat geschrieben: ↑20.10.2020 12:07Das ist ja nicht mein Ansatz. Hier gibt es die Regel alles was nicht absolut nötig ist runterzufahren. Wenn man das so macht verstehe ich die Ausnahme für Gottesdienste nicht. Zumal Gottesdienste in meiner Wahrnehmung nicht unproblematisch sind. Freikirchen und Katholiken habe ich da tatsächlich nicht übermäßig differenziert.
Wir werden vermutlich noch Jahre mit diesem Virus leben müssen und es kann nicht das Ziel sein, so lange alles zu verbieten, was sich irgendwie verbieten lässt.