RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
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So, gehen wirs mal von vorne an. Ich hab vor Weihnachten ein paar Sachen versteigert, unter anderem eine LP. Wurde ersteigert zum Wahnsinnspreis von 78,50. So weit so gut. Nach Weihnachten meldet sich der Verkäufer und will von der Auktion zurücktreten, da er die Platte in der Zwischenzeit billiger erstanden hat. Daraufhin hab ich ihm freundlich klar gemacht, dass ich ein Privatverkäufer bin und es damit kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt. Hat auch geklappt und ein paar Tage später war auch das Geld auf dem Konto und ich hab die Platte verschickt.
Dürfte geliefert worden sein, da sich jetzt der Käufer gemeldet hat und meint, die Platte weist erhebliche Mängel wie tiefe Kratzer und ein eingerissenes Cover auf. Das war aber definitiv nicht der Fall, da ich wirklich eine neuwertige (so in der Auktion auch angegebene) neuwertige Platte angeboten und verschickt habe. Die Verpackung sei nicht beschädigt und der Kollege unterstellt mir jetzt, dass ich wissentlich falsche Angaben in der Auktion gemacht habe. Fotos von den Mängeln hat er mir auch schon geschickt und laut diesen kann ich definitiv sagen, dass das nicht die Platte ist, die ich verschickt habe weshalb ich davon ausgehe, dass die andere Version der Platte, die er wohl gekauft hat dafür herhalten muss. Der Mensch will nun einen erheblichen Preisnachlaß, den ich eigentlich nicht bereit bin zu geben und bei einer kompletten Rücknahme der Platte hab ich die Befürchtung, dass ich dann klarerweise wirklich die andere Platte zugeschickt bekomme. Interessantes Detail ist auch, dass die Person mit der ich in Mailkontakt bin immer einen anderen Namen anführt, als den auf den der Account lautet.
Kann ich da noch irgendwas machen ohne komplett als Idiot dazustehen?
Dürfte geliefert worden sein, da sich jetzt der Käufer gemeldet hat und meint, die Platte weist erhebliche Mängel wie tiefe Kratzer und ein eingerissenes Cover auf. Das war aber definitiv nicht der Fall, da ich wirklich eine neuwertige (so in der Auktion auch angegebene) neuwertige Platte angeboten und verschickt habe. Die Verpackung sei nicht beschädigt und der Kollege unterstellt mir jetzt, dass ich wissentlich falsche Angaben in der Auktion gemacht habe. Fotos von den Mängeln hat er mir auch schon geschickt und laut diesen kann ich definitiv sagen, dass das nicht die Platte ist, die ich verschickt habe weshalb ich davon ausgehe, dass die andere Version der Platte, die er wohl gekauft hat dafür herhalten muss. Der Mensch will nun einen erheblichen Preisnachlaß, den ich eigentlich nicht bereit bin zu geben und bei einer kompletten Rücknahme der Platte hab ich die Befürchtung, dass ich dann klarerweise wirklich die andere Platte zugeschickt bekomme. Interessantes Detail ist auch, dass die Person mit der ich in Mailkontakt bin immer einen anderen Namen anführt, als den auf den der Account lautet.
Kann ich da noch irgendwas machen ohne komplett als Idiot dazustehen?
- DerHorst
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Wenn Dir die negative Bewertung nichts ausmacht, lass Dich bewerten und schreib als Kommentar, dass Du, unter Zeugen, eine neuwertige Platte verschickt hast. Alles andere wird wohl nichts bringen.
Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Ich hab eher die Befürchtung, dass der Typ dann zu seinem Anwalt geht. Die Bewertung wär im großen und ganzen wurscht. Wär meine erste negative seit ich mich 2005 dort registriert hab.DerHorst hat geschrieben:Wenn Dir die negative Bewertung nichts ausmacht, lass Dich bewerten und schreib als Kommentar, dass Du, unter Zeugen, eine neuwertige Platte verschickt hast. Alles andere wird wohl nichts bringen.
Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Hast du ne Rechtsschutzversicherung?
Dann würde ich es drauf ankommen lassen.
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Freund zum Rock Hard Festival. "das ist das lächerlichste billing aller zeiten beim rockhard, dann eher freiwild auf dem force haha"
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- DerHorst
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.
Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Nun, die Mails sind alle innerhalb von ebay verschickt worden. Von daher wär das schon gedeckt.DerHorst hat geschrieben:Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.
Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Würde ich ihm auch so schreiben,dass du berechtigte Zweifel und einen Zeugen hast (da findet sich sicher jemand) und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest. Da wird dann vermutlich eh nicht mehr viel passieren. Zumal wegen 78 Euro zum Anwalt zu laufen eh ziemlich albern ist.
Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Hast Du keine Fotos von der Platte gemacht? Die müssten doch als Gegenbeweis reichen!
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Sehr guter Punkt. Vermutlich will er die 2 Platte als Deine ausgeben. Ich würd's auch drauf ankommen lassen. Soviele Argumente kann dem sein Anwalt auch nicht aufbringen, will er einen möglichen Betrug nicht auch noch unterstützen.DerHorst hat geschrieben:Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Günstig wäre es sicherlich, wenn ein Zeuge bestätigen könnte, dass die Platte von Dir ohne die gerügten Mängel verpackt und verschickt wurde. Dann ist der Rest ein Selbstgänger.
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ein paar Tipps der bezaubernden Frau Schnabel zu Rechtsthemen, u. a. auch ebay. Einfach mal durchclicken.
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
WICHTIG ist, dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Mir ist der selbe Scheiss vor Jahren mal mit nem DVD Brenner passiert. Ich hab nen nagelneuen verschickt, er macht ihn kaputt und schiebts mir in die Schuhe. Musste dann tatsächlich bezahlen, weil ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hatte.
- LuciFernatas
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Der Typ will Dich bescheißen und pokert mit Dir. Lass Dich nicht darauf ein. Wäre ja noch schöner, wenn er mit seiner dummdreisten Masche durchkäme, weil Du die Buxe vollhast.
Davon ab: Wer hat eigentlich die Beweispflicht?
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- Schnabelrock
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
In diesem Fall nicht, weil die Gewährleistung erst ab Übergabe eingreift. War der Kaufgegenstand von Anfang an nicht in vertragsgemässem Zustand, hat das mit Gewährleistung nichts zu tun. Sonst könnte ja jeder irgendwelchen Vollschrott verticken und sich über Ausschluss der Gewährleistung ein zweites Loch freuen.
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
*hüstel*
Darf ich den Thread mal mißbrauchen? Ich verticke ja auch hin und wieder mal was bei ebay (ne alte CD, ein altes Shirt, unnützen Kram usw.) und bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich, wenn ich als privater Verkäufer meinen alten persönlichen Schrott verkaufe, keinen wie auch immer gearteten Gewährleistungsschnickschnall irgendwo mit reinschreiben muss. Ist das nicht so?
Darf ich den Thread mal mißbrauchen? Ich verticke ja auch hin und wieder mal was bei ebay (ne alte CD, ein altes Shirt, unnützen Kram usw.) und bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich, wenn ich als privater Verkäufer meinen alten persönlichen Schrott verkaufe, keinen wie auch immer gearteten Gewährleistungsschnickschnall irgendwo mit reinschreiben muss. Ist das nicht so?
...Aber wisse, dass gerade jetzt und heutzutage diese Menschen mehr denn je davon überzeugt sind, vollkommen frei zu sein; und dabei haben sie selbst uns ihre Freiheit dargebracht und sie uns gehorsam zu Füßen gelegt. ...
- winterpumpkin
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Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial
Das ist, glaube ich, standardmäßig schon so vorformuliert, wenn Du einen Artikel einstellst. ("Privatverkauf, keine Rücknahme/Gewährleistung" oder sowas in der Art)chaosbraut78 hat geschrieben:*hüstel*
Darf ich den Thread mal mißbrauchen? Ich verticke ja auch hin und wieder mal was bei ebay (ne alte CD, ein altes Shirt, unnützen Kram usw.) und bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich, wenn ich als privater Verkäufer meinen alten persönlichen Schrott verkaufe, keinen wie auch immer gearteten Gewährleistungsschnickschnall irgendwo mit reinschreiben muss. Ist das nicht so?