RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

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Tailgunner
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Tailgunner »

Diese Regelung, dass man nicht direkt zu einem Branchengleichen Unternehmen wechseln kann, ist rechtswidrig, soweit ich weiß.
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Tolpan
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Tolpan »

Nuctemeron hat geschrieben:Eine Verpflichtung das anzugeben existiert doch nicht, oder?
Nicht das ich wüsste.
Tailgunner hat geschrieben:Diese Regelung, dass man nicht direkt zu einem Branchengleichen Unternehmen wechseln kann, ist rechtswidrig, soweit ich weiß.
:ka:
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NegatroN
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von NegatroN »

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Tolpan
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Tolpan »

Das klingt doch ganz vernünftig.
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Tailgunner
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Tailgunner »

Ok, ich hatte den Fall, dass der Key Account Manager unserer Kopierer-/Druckerfirma sich selbständig gemacht hat und in dem Zusammenhang erzählte er mir, dass das Wettbewerbsverbot nicht mehr gelten würde, aber es scheint ja tatsächlich von den Umständen abhängig zu sein.
Danke für die Aufklärung. Zum googlen bin ich hier im Moment nicht gekommen :D
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Eddie777
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Eddie777 »

Tolpan hat geschrieben:
Nuctemeron hat geschrieben:Eine Verpflichtung das anzugeben existiert doch nicht, oder?
Nicht das ich wüsste
Aber was hat er davon, wenn er es verschweigt?

Ein früherer Kollege von mir hat gekündigt und nicht gesagt, wohin er geht. Er hatte damit kalkuliert, dass man aufgrund seines Schweigens annimmt, dass er zum direkten Wettbewerber wechselt (hat er nicht, er ging zum Kunden) und man ihn freistellt. Dann hätte er also 3 Monate bei voller Bezahlung zu Hause bleiben können.
Daraufhin hat ihm sein Chef für die 3 Monate Kündigungsfrist einfach andere Aufgaben gegeben, bei denen er nur noch Innendienst ohne Kundenkontakt gemacht hat. Er konnte nicht mal mehr E-Mails an Externe schreiben...

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Eddie777
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Eddie777 »

Ich habe auch noch eine Frage an die Bewerbungsexperten hier:

Mein früherer Chef (arbeitet inzwischen in einem anderen Unternehmen) hat sein OK gegeben, dass ich ihn als Referenz angebe. Wo bringe ich die Referenz unter? Nenne ich Name und Kontaktdaten einfach im Lebenslauf oder erwähne ich ihn zusätzlich noch im Anschreiben?

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Tolpan
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Tolpan »

Eddie777 hat geschrieben:Ich habe auch noch eine Frage an die Bewerbungsexperten hier:

Mein früherer Chef (arbeitet inzwischen in einem anderen Unternehmen) hat sein OK gegeben, dass ich ihn als Referenz angebe. Wo bringe ich die Referenz unter? Nenne ich Name und Kontaktdaten einfach im Lebenslauf oder erwähne ich ihn zusätzlich noch im Anschreiben?
Ich würde es nur im Lebenslauf erwähnen, mit der absoluten Ausnahme, wenn Dein Ex-Chef genau das belegen kann, was Du im neuen Job zu tun hättest. Aber selbst dann nur als Hinweis und die genaueren Angaben mit Telefonnummer dann im Anschreiben.
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Rorschach
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Rorschach »

Nuctemeron hat geschrieben:...
Ich will eventuell kündigen und habe wohl eine Kündigungfrist von 3-4 Monaten (eher 4, da 10 Jahre beim Unternehmen).
Da diese natürlich recht lang ist, würde ich gerne schnelle wechseln. Da ich praktisch zur Konkurrenz gehen würde, kann
ich mir vorstellen das man mich vermutlich direkt freistellt.

Meine eigentliche Frage: Sollte ich in der schriftlichen Kündigung bereits erwähnen das ich Branchenintern wechsle und
damit um Freistellung bitte, oder sollte ich das nicht tun und auf Rückfrage warten?
1. soweit ich weiß, hat ein arbeitnehmer IMMER eine kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende. die verlängerung nach betriebszugehörigkeit gilt für den fall, dass der arbeitGEBER kündigt. edit: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
2. es geht deinen arbeitgeber im prinzip nichts an, weswegen du kündigst. WENN jedoch ein wettbewerbsverbot in deinem jetzigen arbeitsvertrag steht, würde ich das auf jeden fall von einem arbeitsrechtler prüfen lassen. in dem fall macht es antürlich auch sinn, eine absprache mit deinem jetzigen arbeitgeber zu treffen. keine wettbewerbsverbot = mach was du willst.

grundsätzlich sollte man für sich entscheiden, wie fest man die tür hinter sich zuschlägt. es kann ja mal sein, dass du in ein paar jahren vielleicht wieder zurück willst und die art deines abgangs dann auf dich zurückfällt.
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Nuctemeron »

Dann muß es wohl irgendeine tarifliche Regelung geben, da meine Kollegin 3 Monate Kündigungsfrist hatte?!
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Rorschach
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Rorschach »

Nuctemeron hat geschrieben:Dann muß es wohl irgendeine tarifliche Regelung geben, da meine Kollegin 3 Monate Kündigungsfrist hatte?!

das müsste - wie das wettbewerbsverbot - in deinem arbeitsvertrag stehen. wenn dort ohne bezug auf einen tarifvertrag etwas von verlängerten kündigungsfristen steht, dürfte diese klausel nichtig sein. im zweifel einen anwalt für arbeitsrecht fragen.
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Defeated Hero »

Eddie777 hat geschrieben:
Tolpan hat geschrieben:
Nuctemeron hat geschrieben:Eine Verpflichtung das anzugeben existiert doch nicht, oder?
Nicht das ich wüsste
Aber was hat er davon, wenn er es verschweigt?
Nun ja, wie drück ich das aus...es sollen angeblich Arbeitgeber existieren, die auch nicht davor zurückschrecken beim zukünftigen Arbeitgeber anzurufen, um ihn vollzulabern. Daher ist Verschweigen erstmal nicht unbedingt die schlechteste Lösung.

Kündigungsfristen werden im Übrigen immer im Arbeitsvertrag geregelt. Gesetzliches Minimum für Arbeitsverhältnisse sind eigentlich 4 Wochen, man kann aber auch bspw. 3 Monate vereinbaren (Maximum sind meines Wissen nach 6 Monate).
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Rorschach
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Rorschach »

Nuctemeron hat geschrieben:
Tolpan hat geschrieben:Erstmal wäre die Frage, ob Du überhaupt direkt zur Konkurrenz wechseln darfst. Ich dürfte bspw. nicht, steht so in meinem Arbeitsvertrag (ich glaube, ich dürfte erst nach 1 Jahr woanders in der Branche anheuern).

Und warum sollten sie Dich sofort freistellen, wenn Du zur Konkurrenz gehst? Ich kenn Dein Unternehmen und Eure Konkurrenzsituation zwar nicht, aber im Zweifel würde ich das als Arbeitgeber dann doch hinauszögern wollen. Denn mit Dir geht ja auch internes Wissen direkt zur Konkurrenz und Deine Stelle muss ja auch neu besetzt werden.

Daher würde ich dies auch im Kündigungsschreiben nicht schreiben, es sei denn, Du hast ein Super-Verhältnis zum Chef und der sieht das locker... :ka:
Also, ich bin im Vertrieb. Klar, damit könnte Wissen wechseln, aber viel schlimmer noch ist das ich Aufträge und Kunden mitnehmen könnte.
Deshalb kann es sein das ich sofort zu Hause bleiben kann. Dies war bei einem anderen Kollegen so, der in der Branche gewechselt ist. Eine Kollegin die in eine andere Branche gewechselt ist mußte noch Ihre 3 Monate absitzen. Meine Stelle wird vermutlich erstmal nicht mehr besetzt (denke ich aus der Erfahrung raus). :ka: Meinen Arbeitsvertrag müsste ich daher mal checken. Glaube aber nicht das dazu was
drin steht, da der andere Kollege auch direkt gehen konnte (bzw. vermutlich ein Aufhebungsvertrag gemacht wurde). Er war aber noch nicht
so lange dabei wie ich.

oha! das geht nicht! das muss man eleganter angehen - z.b. dass dein neuer ag ein serienanschreiben an kunden und interessenten - und zufällig an deine bisherigen kunden - schickt, in dem er seinen neuen vertriebsmitarbeiter vorstellt. anschließend wird dann eine telefonakquise bei den adressaten durchgeführt. die entscheidung der kunden, "bei dir" zu bleiben, muss von ihnen kommen!
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von Nuctemeron »

Rorschach hat geschrieben:
Nuctemeron hat geschrieben:
Tolpan hat geschrieben:Erstmal wäre die Frage, ob Du überhaupt direkt zur Konkurrenz wechseln darfst. Ich dürfte bspw. nicht, steht so in meinem Arbeitsvertrag (ich glaube, ich dürfte erst nach 1 Jahr woanders in der Branche anheuern).

Und warum sollten sie Dich sofort freistellen, wenn Du zur Konkurrenz gehst? Ich kenn Dein Unternehmen und Eure Konkurrenzsituation zwar nicht, aber im Zweifel würde ich das als Arbeitgeber dann doch hinauszögern wollen. Denn mit Dir geht ja auch internes Wissen direkt zur Konkurrenz und Deine Stelle muss ja auch neu besetzt werden.

Daher würde ich dies auch im Kündigungsschreiben nicht schreiben, es sei denn, Du hast ein Super-Verhältnis zum Chef und der sieht das locker... :ka:
Also, ich bin im Vertrieb. Klar, damit könnte Wissen wechseln, aber viel schlimmer noch ist das ich Aufträge und Kunden mitnehmen könnte.
Deshalb kann es sein das ich sofort zu Hause bleiben kann. Dies war bei einem anderen Kollegen so, der in der Branche gewechselt ist. Eine Kollegin die in eine andere Branche gewechselt ist mußte noch Ihre 3 Monate absitzen. Meine Stelle wird vermutlich erstmal nicht mehr besetzt (denke ich aus der Erfahrung raus). :ka: Meinen Arbeitsvertrag müsste ich daher mal checken. Glaube aber nicht das dazu was
drin steht, da der andere Kollege auch direkt gehen konnte (bzw. vermutlich ein Aufhebungsvertrag gemacht wurde). Er war aber noch nicht
so lange dabei wie ich.

oha! das geht nicht! das muss man eleganter angehen - z.b. dass dein neuer ag ein serienanschreiben an kunden und interessenten - und zufällig an deine bisherigen kunden - schickt, in dem er seinen neuen vertriebsmitarbeiter vorstellt. anschließend wird dann eine telefonakquise bei den adressaten durchgeführt. die entscheidung der kunden, "bei dir" zu bleiben, muss von ihnen kommen!
Das war auch eher hypothetisch gemeint.
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kentallica
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Re: RH-Lebenshilfe: Bewerbung schreiben

Beitrag von kentallica »

Ich mach mal keinen extra Thread auf und stelle hier mal meine Frage.

Also ich brauch einen Nebenjob fürs Studium, weil die Kohle so nicht mehr ganz reicht, hab bis jetzt aber nur Absagen bekommen.

Ich weiß nicht, ob es daran liegt das ich mein Abizeugnis nicht bei gelegt habe sondern nur meinen letzten Abschluss, das IHK Abschlusszeugnis und mein Arbeitszeugnis von der Ausbildung und der Zeit bis zum Beginn des Studium, die ich als Anstellter da weiter gearbeitet habe.

Mein Abizeugnis wollte ich nicht so gern in eine Bewerbung tun, da ich einem massiven Abfall meiner Mathenote von der Realschule zum Abi hatte und die nicht im Abschlusshalbjahr damals nicht verbessern könnte.

Was auch daran lag, dass ich mich so gut um die Schule kümmern konnte, weil meine Mutter schwer krank war und damals auch fürs Abi nicht so den Kopf frei hatte.

So meine Frage ob das Fehlen nun schlimm ist oder das gar nicht groß von Interesse ist?
Geht schließlich "nur" um einen Minijob, da sollte doch auch der letzte Abschluss den ich gemacht habe reichen.

Gibt ja hier wie ich mitbekommen habe einige Personaler hier im Forum, die da darüber bestimmt Bescheid wissen :)
kentallica Verkaufsthread: http://forum.rockhard.de/rhf/viewtopic. ... 5#p3528284
*UPDATE*

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but why, why, why can't it be, oh, can't it be mine?"
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