JudasRising hat geschrieben:Mal ganz davon abgesehen, das etliche Leiharbeiter diese Lohnuntergrenze durch diverse Schlupflöcher und "Ausnahmen" sowieso nicht bekommen.
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Das ist klar zu verneinen. Wenn die LUG nicht eingehalten wird, dann sind wir im Bereich 266a I, II StGB für die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohn-Differenz.
In Tatmehrheit mit einer Owi nach 16 I Nr. 7b AÜG
Heißt: Jeder Leiharbeiter hat Mindestens die Lohnuntergrenze zu bekommen, ich meine es sind 9€ / Stunde, wenn es nicht unlängst erhöht wurde.
Sorry für das Klugscheißen, aber zufällig habe ich gerade so einen Fall am Start.
Was du wohl meinen wirst ist der Equal Pay Grundsatz, also gleiches Geld für gleiche Arbeit. Ja, da gibt es diverse Ausnahmen, das prüft aber die Arbeitsagentur, da kenne ich mich wenig aus.
@tafksc: Ich sehe schon, dass der jetzige Mindestlohn für einige Firmen ein Problem ist bzw. war, wenn auch für wenige. Hier bin ich aber der Ansicht "wer nicht mal das zahlen kann, macht was falsch und sollte sein Geschäftsmodell überdenken, oder den Laden dicht machen", auch wenn es hart klingt.
Mittlerweile hat da imho eine Selbstreinigung stattgefunden, nun gibt es das Mindestlohngesetz ja auch schon seit 01.01.2015.
12€ würde aber tatsächlich brutal vielen "kleinen" das Genick brechen. Zum Beispiel so gut wie allen Friseuren. Also eigentlich genau den Leuten, denen die Linke angeblich nahe steht ...
So und jetzt muss ich in die Arbeit. Sonderaktion heute