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RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 10:41
von schneezi
So, gehen wirs mal von vorne an. Ich hab vor Weihnachten ein paar Sachen versteigert, unter anderem eine LP. Wurde ersteigert zum Wahnsinnspreis von 78,50. So weit so gut. Nach Weihnachten meldet sich der Verkäufer und will von der Auktion zurücktreten, da er die Platte in der Zwischenzeit billiger erstanden hat. Daraufhin hab ich ihm freundlich klar gemacht, dass ich ein Privatverkäufer bin und es damit kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt. Hat auch geklappt und ein paar Tage später war auch das Geld auf dem Konto und ich hab die Platte verschickt.
Dürfte geliefert worden sein, da sich jetzt der Käufer gemeldet hat und meint, die Platte weist erhebliche Mängel wie tiefe Kratzer und ein eingerissenes Cover auf. Das war aber definitiv nicht der Fall, da ich wirklich eine neuwertige (so in der Auktion auch angegebene) neuwertige Platte angeboten und verschickt habe. Die Verpackung sei nicht beschädigt und der Kollege unterstellt mir jetzt, dass ich wissentlich falsche Angaben in der Auktion gemacht habe. Fotos von den Mängeln hat er mir auch schon geschickt und laut diesen kann ich definitiv sagen, dass das nicht die Platte ist, die ich verschickt habe weshalb ich davon ausgehe, dass die andere Version der Platte, die er wohl gekauft hat dafür herhalten muss. Der Mensch will nun einen erheblichen Preisnachlaß, den ich eigentlich nicht bereit bin zu geben und bei einer kompletten Rücknahme der Platte hab ich die Befürchtung, dass ich dann klarerweise wirklich die andere Platte zugeschickt bekomme. Interessantes Detail ist auch, dass die Person mit der ich in Mailkontakt bin immer einen anderen Namen anführt, als den auf den der Account lautet.

Kann ich da noch irgendwas machen ohne komplett als Idiot dazustehen?

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 10:58
von DerHorst
Wenn Dir die negative Bewertung nichts ausmacht, lass Dich bewerten und schreib als Kommentar, dass Du, unter Zeugen, eine neuwertige Platte verschickt hast. Alles andere wird wohl nichts bringen.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:03
von schneezi
DerHorst hat geschrieben:Wenn Dir die negative Bewertung nichts ausmacht, lass Dich bewerten und schreib als Kommentar, dass Du, unter Zeugen, eine neuwertige Platte verschickt hast. Alles andere wird wohl nichts bringen.
Ich hab eher die Befürchtung, dass der Typ dann zu seinem Anwalt geht. Die Bewertung wär im großen und ganzen wurscht. Wär meine erste negative seit ich mich 2005 dort registriert hab. :ka:

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:04
von mooglie
Hast du ne Rechtsschutzversicherung?

Dann würde ich es drauf ankommen lassen.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:06
von DerHorst
Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:07
von schneezi
DerHorst hat geschrieben:Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.
Nun, die Mails sind alle innerhalb von ebay verschickt worden. Von daher wär das schon gedeckt.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:42
von Silkworm
Würde ich ihm auch so schreiben,dass du berechtigte Zweifel und einen Zeugen hast (da findet sich sicher jemand) und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest. Da wird dann vermutlich eh nicht mehr viel passieren. Zumal wegen 78 Euro zum Anwalt zu laufen eh ziemlich albern ist.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 11:52
von Tolpan
Hast Du keine Fotos von der Platte gemacht? Die müssten doch als Gegenbeweis reichen!

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 12:06
von 7th_Eddie
DerHorst hat geschrieben:Wenn Du den Mailverkehr belegen kannst (2. günstige Platte ersteigert), bestehen zumindest berechtigte Zweifel, dass das Deine ist und wenn Du dann noch einen Zeugen bringen könntest, der bestätigt, dass Deine Platte neuwertig war, wird sich da wohl nicht viel tun.
Sehr guter Punkt. Vermutlich will er die 2 Platte als Deine ausgeben. Ich würd's auch drauf ankommen lassen. Soviele Argumente kann dem sein Anwalt auch nicht aufbringen, will er einen möglichen Betrug nicht auch noch unterstützen.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 12:27
von Schnabelrock
Günstig wäre es sicherlich, wenn ein Zeuge bestätigen könnte, dass die Platte von Dir ohne die gerügten Mängel verpackt und verschickt wurde. Dann ist der Rest ein Selbstgänger.

Hier

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ein paar Tipps der bezaubernden Frau Schnabel zu Rechtsthemen, u. a. auch ebay. Einfach mal durchclicken.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 16:15
von Projecto
WICHTIG ist, dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Mir ist der selbe Scheiss vor Jahren mal mit nem DVD Brenner passiert. Ich hab nen nagelneuen verschickt, er macht ihn kaputt und schiebts mir in die Schuhe. Musste dann tatsächlich bezahlen, weil ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hatte.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 16:40
von LuciFernatas
Der Typ will Dich bescheißen und pokert mit Dir. Lass Dich nicht darauf ein. Wäre ja noch schöner, wenn er mit seiner dummdreisten Masche durchkäme, weil Du die Buxe vollhast.
Davon ab: Wer hat eigentlich die Beweispflicht?

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 16:41
von Schnabelrock
In diesem Fall nicht, weil die Gewährleistung erst ab Übergabe eingreift. War der Kaufgegenstand von Anfang an nicht in vertragsgemässem Zustand, hat das mit Gewährleistung nichts zu tun. Sonst könnte ja jeder irgendwelchen Vollschrott verticken und sich über Ausschluss der Gewährleistung ein zweites Loch freuen.

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 16:47
von chaosbraut78
*hüstel*
Darf ich den Thread mal mißbrauchen? Ich verticke ja auch hin und wieder mal was bei ebay (ne alte CD, ein altes Shirt, unnützen Kram usw.) und bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich, wenn ich als privater Verkäufer meinen alten persönlichen Schrott verkaufe, keinen wie auch immer gearteten Gewährleistungsschnickschnall irgendwo mit reinschreiben muss. Ist das nicht so?

Re: RHF-Lebenshilfe: eBay spezial

Verfasst: 15.01.2013 16:56
von winterpumpkin
chaosbraut78 hat geschrieben:*hüstel*
Darf ich den Thread mal mißbrauchen? Ich verticke ja auch hin und wieder mal was bei ebay (ne alte CD, ein altes Shirt, unnützen Kram usw.) und bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich, wenn ich als privater Verkäufer meinen alten persönlichen Schrott verkaufe, keinen wie auch immer gearteten Gewährleistungsschnickschnall irgendwo mit reinschreiben muss. Ist das nicht so?
Das ist, glaube ich, standardmäßig schon so vorformuliert, wenn Du einen Artikel einstellst. ("Privatverkauf, keine Rücknahme/Gewährleistung" oder sowas in der Art)