OriginOfStorms hat geschrieben: ↑23.06.2020 13:45
Einsicht durch Bammel = Angst ist Einschüchterung.
Einsicht ist was anderes als Einschüchterung, egal durch was sie gewonnen wird. Aber ich möchte da nicht die Formulierung von Alphex verteidigen. Es ist halt eine Formulierung. Alphex hat mit dem TAZ-Artikel eine etwas generalisierende Stellvertreterdebatte geführt. Ich weiß nicht, ob ich die genau so unterschreiben würde, aber er hat immerhin relativ genau gesagt, dass er sie führen möchte und weshalb.
Ansonsten: Pressefreiheit schützt nicht per se und absolut vor Strafverfolgung (oder Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden), wenn es entsprechende Tatbestände gibt, die verfassungsgemäß sind und von Journalisten und Redaktionen in Ausübung ihrer Pressetätigkeit (durch Handeln oder Unterlassen) erfüllt werden. Und das kann durchaus auch mal ein Ministerium mit einschlägiger Zuständigkeit oder irgendein Dienstherr in die Hand nehmen, wenn dabei ein einschlägiges Rechtsgut (Rechtsgüter sind nicht per se persönlich/individuell) betroffen ist.
Natürlich können Grundrechte, erst recht spezialisierte Grundrechte, relativ vor Strafverfolgung oder Bestrafung schützen und es gibt Anzeigen ohne tatbestandliche Handlungen - das sind dann eben juristische Fragen. Ich bezweifle, dass in dem gegebenen Fall irgendwas dabei rauskommen wird.
Ansonsten möchte ich mir dazu die Meinung von Joseph Kuhn zu Eigen machen:
http://scienceblogs.de/gesundheits-chec ... z-kolumne/