*lol*IronKlausi hat geschrieben:Im Verfahren "Bundesrepublik Deutschland" gegen "Schnabelrock" ergeht folgendes Urteil:
Der Angeklagte wird wegen eines schweren Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt.
Urteilbegründung: Das Gericht kam auf der Grundlage zahlreicher, glaubhafter Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass der Angeklagte einen schweren Verstoß gegen das Jugendschutzgesetzt begangen hat. Aufgrund der Aussagen der Zeugen Kaleun Thomsen, DerHorst, Negatron, MetalEschi, Apparition, Furor, Thunderforce, Dimebag666, Glaurung und OriginofStorms sieht es das hohe Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Jugend nicht schützte, sondern heute wieder ein Jahr älter wurde. Der Angeklagte wird deswegen zu einem Herzlichen Glüchwunsch und einer Geldstrafe von 1000 Euro, abzuleisten in 50 Kneipenbesuchen in einer Kneipe seiner Wahl verurteilt. Als strafverschärfend wurde angerechnet, dass dies nicht der erste derartige Verstoß des Angeklagten ist, das Gericht kam anhand eingehender Recherchen im RockHardForum zu der Erkenntnis, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Gewohnheitstäter handelt.
Die Strafe wird auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Sollte es innerhalb dieser Frist zu einem weiteren Verstoß kommen, so muss der Angeklagte mit einer erheblichen Verschärfung des Strafmaßes rechnen!
Das Gericht zieht sich zum Mitfeiern zurück.
Sehr schön.